Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aussiedler-und-vertriebenenbeauftragte.bayern.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BayEGovV

  • Alternativtexte für grafische Bedienelemente sind noch nicht überall hinterlegt (WCAG 2.1. Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte: alle verlinkten / interaktiven Grafiken und Bilder müssen mit Alternativtexten versehen werden).
  • Zitate sind teilweise nicht explizit ausgezeichnet. Vereinzelt ist bei den Überschriften ist die Hierarchieebene nicht passend. (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1)
  • Autocomplete Funktion (automatisches Ausfüllen) für Formularfelder (Name, Vorname, etc.) fehlen oder sind nicht durchlaufend ausgezeichnet. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.5)
  • Vereinzelt ist der html Code nicht valide, z.B. auf der Kontaktseite werden die Felder doppelt vorgelesen, auf der Startseite werden Worte buchstabiert (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach www.bitvtest.de/bitv_test/einfuehrung/selbstbewertung.html

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.aussiedler-und-vertriebenenbeauftragte.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter online-redaktion@stmas.bayern.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
Referat II 2
80797 München
E-Mail: online-redaktion@stmas.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
 

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Herzlich Willkommen
Logo der Aussiedler- und Vertriebenenbeauftragten